Gehalts­angaben in Stellen­inseraten

die Businesscoach Gehalts­angaben in Stellen­inseraten

Seit März 2011 müssen Stellenanzeigen Gehaltsangaben beinhalten. Viele Unternehmen orientieren sich dabei am jeweils gültigen Kollektivvertrag (“KV”) und geben nur das KV Minimum an. Oft höre ich Beschwerden darüber, dass diese Angaben nichts wert sind.

Sind die Gehaltsangaben in Stelleninseraten eine Errungenschaft?

Zugegeben, in vielen Inseraten ist zwar jetzt zu lesen, dass das “Unternehmen je nach Qualifikation und Erfahrung zur Überzahlung bereit ist“. Damit weiß man erst recht wieder nicht, was man tatsächlich verdienen kann. Trotzdem hat das Gesetz meines Erachtens einen gewaltigen Vorteil zur Vergangenheit gebracht! Denn Hand aufs Herz, haben Sie schon mal in einen Kollektivvertrag rein geschaut?

Wie war das früher?

Vor März 2011 gab es weder Angaben zu Gehältern in den Stellenanzeigen noch war es leicht möglich, branchenrelevante Durchschnittsgehälter zu erfahren. Selbst den Kollektivvertrag einer anderen Branche zu erhalten war schon ein schwieriges Unterfangen, wenn man kein Branchenzugehöriger war.

In der Vergangenheit konnten sich also Bewerber nur sehr schwer Informationen über branchen- oder jobtypische Gehälter besorgen, zumal auch das Internet vor 2011 noch nicht so viel über diese Themen hergab. Man musste schon in die Tiefen des jeweiligen Kollektivvertrags eindringen, um dort Mindestlöhne herauszufinden.

Absolutes Licht ins Dunkel brachten aber auch diese Recherchen selten, da man über Anrechenbarkeit von Dienstjahren und die genaue strukturelle Organisation des Unternehmens Bescheid wissen musste, um eine gesicherte Aussage treffen zu können. Ich wage darüber hinaus zu behaupten, dass nur Menschen, die sich von Berufs wegen häufig mit dem Kollektivvertrag beschäftigen, ihn wirklich verstehen. Genaue Informationen sind nämlich aufgrund der Länge der Texte und der juristischen Sprache nur mühsam zu finden und schwer zu verstehen.

Wie ist das heute?

Mit der Angabe der Mindestverdienstmöglichkeit bekommt man auf einen Blick Informationen darüber, wie sich das untere Ende des sogenannten “Gehaltsbandes” gestaltet.

Der Bewerber weiß daher, dass er seinen Gehaltswunsch nicht darunter ansetzen muss. Formulierungen wie “deutliche Überzahlung” oder “branchenübliche Überzahlung” sind ein Hinweis darauf, dass man seine Gehaltsvorstellung ruhig noch ein bisschen raufschrauben kann.

Beschäftigt man sich häufig mit Stelleninseraten, dann fällt auf, dass viele Arbeitgeber tatsächlich betragsmäßig spezifischere Angaben machen. Ein Indiz dafür, dass man dort ein sehr konkretes Bild über in Frage kommende BewerberInnen hat. Bei anderen Inseraten passt nämlich oft das kollektivvertragliche Minimum nicht mit den gewünschten Jobstufen zusammen. Mit anderen Worten: Wer einen Teamleiter sucht, sollte nicht das Gehalt eines Berufsanfängers angeben.

Ich empfehle daher jedenfalls zusätzlich eine Internetrecherche über die jeweilige Branche und den bestimmten Job hinsichtlich der üblichen Gehälter.

Aber Achtung: Die meisten Quellen beziehen sich auf Deutschland und müssen für Österreich reduziert werden. Nichtsdestotrotz ist zumindest eine Orientierung möglich.

Wer profitiert von den Gehaltsangaben in Stelleninseraten?

Gerade jungen Menschen – die Berufsanfänger – brauchen die Orientierung am nötigsten. Für sie ist aber schon das Wort “Kollektivvertrag” ein Schlagwort, das sie im Bestfall in der HAK gelernt haben. Somit bekommen sie durch die Verpflichtung zur Angabe von Gehältern zumindest einen Richtwert. Das ist jedenfalls ein deutlicher Vorteil gegenüber der Vergangenheit!

Ähnlich verhält es sich auch für Menschen, die Jobkategorie und vielleicht sogar Branche wechseln möchten. Alleine die Recherche von einigen Inseraten bietet zumindest einen raschen Überblick über die Mindestgehälter, was in der Vergangenheit in dieser Form nicht möglich war.

Für wen gilt die Verpflichtung der Gehaltsangaben in Stelleninseraten?

Die gesetzliche Verpflichtung gilt für jeden Arbeitgeber, für Personal- und Arbeitsvermittler und das AMS.

Allerdings besteht die Pflicht nur bezüglich eines konkreten Jobs und nicht etwa für einen generellen Aufruf einer Firma, verschiedenste Mitarbeiter einstellen zu wollen.

Die Verpflichtung bezieht sich auf die Angabe eines Mindestentgeltes, wobei seit 2013 auch Arbeitgeber betroffen sind, die keinem Kollektivvertrag unterliegen. Das ist ein großer Vorteil, denn bei solchen Firmen konnte man vor 2013 gar keine Informationen zu Gehältern erhalten.

Gehaltsangaben sind für alle Positionen außer leitende Funktionen, Geschäftsführer- oder Vorstandspositionen zu nennen. Für Teilzeitstellen oder geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen keine Ausnahmen. Auch für sie muss die Verdienstchance genannt werden.

Was müssen Gehaltsangaben in Stelleninseraten wirklich beinhalten?

Die Gehaltsangaben müssen insbesondere klären, welchen Betrag ein Mitarbeiter in einem bestimmten, zu nennenden Zeitraum (üblicherweise Angabe von Wochenstunden) mindestens verdienen wird. Bekannte Zulagen, die bereits im Inserat abgeleitet werden können (z.B. erkennbar durch den Zusatz “Senior”) müssen bereits im Betrag eingerechnet sein. Besonders häufig sehe ich allerdings, dass insbesondere beim letzten Kriterium Fehler gemacht werden.

Überprüfungen meinerseits zeigen, dass es sich viele Firmen einfach machen und nur das Mindestgehalt der Einsteigerstufe angeben. Die gesuchten Kriterien (z.B. mindestens 3 Jahre Berufserfahrung) sind aber ein Hinweis darauf, dass dieses Mindestentgelt nicht zu Stelle passt. Derartige Angabe sind daher eigentlich gesetzwidrig.

Fazit

Aus meiner Sicht ist die verpflichtende Angabe von Gehaltsangaben in Stelleninseraten ein erster aber großer Schritt in die richtige Richtung. Zumindest erfährt man ohne langwierige Recherche die Höhe des Gehaltsminimums. Davon profitieren jedenfalls Berufseinsteiger.

Menschen mit einigen Jahren Berufserfahrung sollten sich jedenfalls im Zuge der Bewerbung auf einen anderen Job vorher schlau machen, mit welchen Durchschnittsgehältern in einer bestimmten Branche zu rechnen ist.

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